Rente
Rente für eine Tote
VERSORGUNGSAUSGLEICH 1. Zweck Der Versorgungsausgleich soll beide geschiedenen Ehepartner im Alter absichern. 2. Problem Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstirbt, entfällt dieser Zweck. Trotzdem bleibt die Rentenkürzung bestehen. 3. Stichtagsregel Nach § 37 Abs. 2 VersAusglG entscheidet eine starre Grenze von 36 Monaten. 4. Stichtagsproblem 35 Monate → Kürzung endet 37 Monate → Kürzung