Koalitionsvertrag 2025: Bilanz nach zehn Monaten

Koalitionsvertrag 2025: Bilanz nach zehn Monaten
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Was wurde umgesetzt – was bleibt Versprechen?

Analyse zum Stand März 2026 · Schwerpunkt: Pflegeversicherung & Klingbeils Reformagenda


Kurzfazit: Die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz regiert seit dem 6. Mai 2025. Nach knapp zehn Monaten ist das Bild gemischt: Finanz- und Investitionspolitik wurden zügig angegangen, das Sondervermögen steht – doch der Verdacht der Zweckentfremdung lastet schwer. Soziale Reformversprechen – allen voran in der Pflege – verweilen im Kommissionsstadium. Die „Agenda Klingbeil" vom März 2026 stellt zudem Grundpositionen des Koalitionsvertrags in neuem Licht dar.

1. Kontext: Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland"

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde am 9. April 2025 vorgestellt und am 5. Mai 2025 unterzeichnet. Einen Tag später wählte der Bundestag Friedrich Merz zum Bundeskanzler. Das 144-seitige Dokument trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland" und stellt wirtschaftliches Wachstum, Investitionen in Infrastruktur sowie die Stabilisierung des Sozialstaats in den Mittelpunkt.

Bereits vor Unterzeichnung war klar: Alle Vorhaben stehen unter Finanzierungsvorbehalt. SPD-Chef Klingbeil betonte damals den Unterschied zwischen „wir wollen" und „wir werden" – eine Unterscheidung, die sich als prophetisch erweisen sollte.


2. Haushalt und Finanzpolitik: Schneller Start, aber umstrittene Umsetzung

✅ Umgesetzt

Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK): Bereits am 18. März 2025 – noch vor Regierungsbildung – stimmte der alte Bundestag für das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen und die dafür nötige Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse. Das war der zentrale Vorlauf der neuen Koalition. Das Sondervermögen ist seit Oktober 2025 operativ einsatzbereit. Bis Ende Februar 2026 wurden daraus rund 39,2 Milliarden Euro ausgewiesen.

Bundeshaushalt 2025 und 2026: Das Kabinett beschloss 49 Tage nach Amtsantritt den zweiten Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 sowie Eckwerte bis 2029. Rekordinvestitionen von über 115 Milliarden Euro waren für 2025 geplant, für 2026 fast 120 Milliarden jährlich. Der Haushalt 2026 wurde im September 2025 verabschiedet.

Steuerliches Investitionssofortprogramm: Am 19. Juli 2025 trat das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" in Kraft. Es umfasst eine befristete degressive Abschreibung von bis zu 30 % auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 2025–2027.

Körperschaftsteuersenkung: Beschlossen, aber zeitverzögert: Schrittweise Senkung von 15 % auf 10 % ab 2028.

⚠️ Verzögert / Kritisch bewertet

Sondervermögen: Zweckentfremdungsvorwurf: Das Ifo-Institut errechnete, dass 95 % der 2025 aufgenommenen Sondervermögensmittel (24,3 Mrd. €) nicht für zusätzliche Investitionen genutzt wurden. Diverse Projekte seien stattdessen aus dem Kernhaushalt ins kreditfinanzierte Sondervermögen verschoben worden – besonders Zuschüsse im Verkehrsbereich. Das IW Köln bezifferte die Zweckentfremdungsquote auf 86 %. Das Sondervermögen wurde zum „Unwort des Jahres 2025". Die Bundesregierung wies die Vorwürfe zurück und verwies auf eine 17-prozentige Steigerung der Investitionsausgaben gegenüber 2024.

Digitalministerium: Budgetfragen blieben im ersten Haushalt ungeklärt; neue Investitionsimpulse für den Mittelstand fehlten zunächst.


3. Wirtschaft und Arbeitsmarkt: Teilerfolge, vieles in der Pipeline

✅ Umgesetzt

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Abgeschafft. Als eines der ersten Signale des Politikwechsels und weitgehend kommentarlos durchgesetzt.
  • Tariftreuegesetz: Verabschiedet. Gilt für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro.
  • Glasfaser-Genehmigungsverfahren: Vereinfacht per Kabinettsbeschluss.
  • NIS-2-Umsetzungsgesetz: Neuer, im Vergleich zum Ampel-Entwurf reduzierter Ansatz gestartet.
  • NOOTS-Staatsvertrag: Für digitale Behördengänge für Unternehmen beschlossen.
  • Hightech-Agenda: Verabschiedet für Schlüsseltechnologien wie KI, Quantentechnologie, Biotechnologie.

⚠️ Verzögert

  • Arbeitszeitgesetz-Reform (wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit): Im Koalitionsvertrag vorgesehen, konkrete Vorlage noch nicht veröffentlicht (Stand März 2026).
  • Work-and-Stay-Agentur: Angekündigt, Eckpunkte sollten Herbst 2025 vorgelegt werden – Status unklar.
  • Passiv-Aktiv-Transfer: Gesetzliche Verankerung angekündigt, Umsetzung ausstehend.
  • Mindestlohn 15 Euro: Im Koalitionsvertrag als 2026 erreichbares Ziel formuliert; CDU-Chef Merz stellte schon bei Vertragsvorstellung die gesetzliche Durchsetzung infrage.

❌ Nicht umgesetzt / fraglich

  • Bürokratiekostensenkung um 25 %: Ziel formuliert, Messung steht aus. Ifo und andere Wirtschaftsinstitute bemängelten fehlende spürbare Entlastung für KMU in den ersten Monaten.
  • Statistik-Moratorium (zwei Jahre keine neuen Statistikpflichten): Angekündigt, Umsetzungsstand unklar.

4. Rente und Altersvorsorge: Ein Schritt vor, viele Fragen offen

✅ Umgesetzt / beschlossen

Rentenniveau 48 % bis 2031: Gesetzlich festgeschrieben. Vollständige Steuerfinanzierung zugesichert. Überprüfung für 2029 vorgesehen.

Mütterrente ausgeweitet: Kabinettsbeschluss erfolgt. Von Ökonomen am häufigsten kritisch bewertet (ifo-Ökonomenpanel, August 2025): fiskalisch teuer, verteilungspolitisch fragwürdig.

Frühstart-Rente (Beschlusslage): Im Koalitionsvertrag für den 1. Januar 2026 avisiert. Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Depot für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren. Zur Anschubfinanzierung wurde ein Aktienpaket des Bundes im Wert von 10 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Gesetz wurde mit Verzögerung auf den Weg gebracht; die tatsächliche Startphase läuft erst 2026 an.

Rentenkommission: Im November 2025 eingesetzt. Vorschläge zur Zukunft des Systems – u. a. zu Anpassungen bei Altersgrenze und Abschlägen für langjährig Versicherte – sollen im Juni 2026 vorliegen.

⚠️ Verzögert

2. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Referentenentwurf liegt vor, Kabinettsbeschluss steht aus. Aktivrente: Konzept besprochen, Maßnahmen noch nicht gestartet.


5. Bauen und Wohnen: Erste Schritte, aber kein Turbo

✅ Teils umgesetzt

  • Baugesetzbuch-Novelle (Stufe 1): Umgesetzt. § 9 BauGB ermöglicht nun flexiblere Festsetzung von Immissionswerten; § 216a BauGB regelt Folgen bei gerichtlicher Unwirksamkeit von Bebauungsplänen.
  • Bundesschallschutzprogramm: Januar 2026 als Pilotprojekt gestartet.
  • KfW „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298): Fortgesetzt, 800 Mio. Euro für 2025/2026.
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Immobilien: Gesetzlich verankert.

⚠️ Verzögert / in Vorbereitung

  • Förderprogramm „Barrierefreies Bauen": Zuschussförderung soll ab Frühjahr 2026 wieder beantragt werden können.
  • Programm „Gewerbe zu Wohnen" (300 Mio. €): Richtlinien werden erarbeitet; Start Sommer 2026 geplant.
  • EH55-Förderung: Temporäre Wiederzulassung zur Aktivierung des Bauüberhangs geplant, aber noch nicht vollzogen.
  • Baugesetzbuch-Novelle Stufe 2: Noch ausstehend.

6. Energie und Klimaschutz: Abkehr, Pragmatismus, Verzögerung

✅ Umgesetzt

  • PtL-Quote abgeschafft: Die über das europarechtlich notwendige Maß hinausgehende Power-to-Liquid-Quote für Luftfahrt wurde 2025 abgeschafft.
  • E-Mobilität Steuervorteile: Bruttopreisgrenze für E-Fahrzeuge auf 100.000 Euro erhöht; Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 beschlossen; Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt.
  • Einspeisevergütung: Ab Februar 2026 bei 7,78 Cent/kWh (Teileinspeisung) für neue kleine PV-Anlagen.
  • CO₂-Preis BEHG: Für 2026 gilt weiter das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz mit 55–65 Euro/Tonne CO₂. Der EU-weite ETS 2 für Wärme und Verkehr verschiebt sich von 2027 auf 2028.

⚠️ Kritisch / verzögert

  • EEG-Reform: Ein Arbeitsentwurf sieht das Ende der festen Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen vor (bis ca. 25 kWp). Bestandsschutz für existierende Anlagen vorgesehen. Noch nicht beschlossen.
  • Luftfahrtstrategie: Bis Ende 2025 sollte eine integrierte zivil-militärische Luftfahrtstrategie entwickelt werden. Status unklar.

7. Gesundheit: Struktur steht, Reformen warten

✅ Umgesetzt

  • Krankenhausreform (KHVVG): Fortgeführt. Gesetzliche Änderungen für qualitative, bedarfsgerechte Krankenhauslandschaft sollten bis Sommer 2025 umgesetzt sein – was weitgehend gelang. Der GKV-finanzierte Anteil des Transformationsfonds (25 Mrd. €) wurde auf das Sondervermögen umgeleitet.
  • Ambulante Versorgung/Primärarztsystem: Strukturelle Weichen gestellt, verbindliches Primärarztsystem mit freier Arztwahl auf dem Weg.

⚠️ Verzögert

  • GKV-Bundeszuschuss-Dynamisierung: Im Koalitionsvertrag angeregt, aber bisher nicht umgesetzt. Der Bundeszuschuss verharrt seit 2017 bei pauschal 14,5 Mrd. Euro jährlich.
  • Vollständige Bürgergeldempfänger-Beitragsfinanzierung aus Steuern: Angekündigt für 2025, nicht umgesetzt.

8. Pflegeversicherung: Das drängendste Reformfeld – im Reformstau

Dieser Bereich verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er exemplarisch zeigt, wie der Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrags in der Praxis wirkt.

Die Ausgangslage im Mai 2025

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) war bereits bei Regierungsantritt strukturell defizitär. Die DAK-Gesundheit prognostizierte für 2025 ein Defizit von 1,65 Milliarden Euro, für 2026 von 3,5 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof warnte ohne tiefgreifende Reformen vor einer Finanzierungslücke von über zwölf Milliarden Euro bis 2029. Die ersten drei Quartale 2025 schloss die SPV mit einem Defizit von 550 Millionen Euro ab; ein Bundesdarlehen glich dies aus.

Die Kosten für vollstationäre Pflege stiegen weiter: Der durchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil lag Anfang 2026 bei über 3.100–3.245 Euro monatlich – für viele Betroffene existenziell bedrohlich.

Was der Koalitionsvertrag versprochen hatte

Der Koalitionsvertrag formulierte für Pflege folgende Ziele:

  • Stabilisierung der Beiträge ohne weitere Erhöhung 2026
  • Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Pflege
  • Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege
  • Prüfung eines „Familienpflegegeldes" als elterngeldähnliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige
  • Einbeziehung einer Bund-Länder-Kommission (BLAG) zur Erarbeitung von Reformeckpunkten bis Ende 2025
  • Prüfung versicherungsfremder Leistungen (Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, Ausbildungsumlage)

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte bereits bei Vertragsvorstellung, dass dieser Koalitionsvertrag als erster überhaupt implizit Leistungskürzungen (etwa durch Prüfauftrag zu Karenzzeiten) enthielt.

Was tatsächlich umgesetzt wurde

✅ Bereits in Kraft (teils aus dem PUEG der Vorregierung):

  • Pflegegelderhöhung um 4,5 % zum 1. Januar 2025 (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € monatlich)
  • Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro seit 1. Juli 2025, flexibel für beide Leistungsarten einsetzbar; bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt
  • Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade (auch PG 1) – unverändert auch 2026

✅ Haushalt 2026 – Beitragssatzstabilisierung:

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erhöhte das Bundesdarlehn an den Ausgleichsfonds der SPV um 1,7 Milliarden auf insgesamt 3,2 Milliarden Euro. Der Beitragssatz bleibt damit 2026 stabil bei 3,6 %. Dies ist eine Pflasterlösung, keine strukturelle Reform.

✅ Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" (BLAG):

Die BLAG konstituierte sich am 7. Juli 2025 unter Vorsitz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Beteiligung aller Länder, kommunaler Spitzenverbände und mehrerer Bundesministerien. Sie tagte dreimal in 2025 (Juli, Oktober, Dezember). Am 11. Dezember 2025 legte sie Eckpunkte vor, u. a.:

  • Grundsatzdiskussion: Soll das Umlagesystem das prägende Merkmal bleiben, oder wird ein ergänzendes, verpflichtendes Kapitaldeckungselement eingeführt?
  • Prüfung der Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile
  • Prüfung der Verortung versicherungsfremder Leistungen
  • Prüfung von Karenzzeiten (hoch umstritten; Linke stellte Antrag „Keine Leistungskürzungen in der Pflege")
  • Zielgröße für Eigenanteilsdeckelung: Senkung um bis zu 1.000 Euro monatlich – langfristiges Ziel, schrittweise bis 2027

⚠️ Verzögert / noch nicht beschlossen:

  • Familienpflegegeld: Frühestens Mitte 2026 geplant. 65 % des Nettoeinkommens, mindestens 300, maximal 1.800 Euro monatlich. Keine gesetzliche Grundlage vorhanden.
  • Eigenanteilsdeckelung per Gesetz: Eckpunkte liegen vor, aber kein Gesetzentwurf. Nächste Bund-Länder-Runde zur Finanzierung: Februar 2026.
  • Streichung Pflegegrad 1: Geprüft, hochkontrovers, von Sozialverbänden und SPD-Fraktion abgelehnt. Stand März 2026: nicht beschlossen.
  • Große Pflegereform 2026: Reformgesetz soll Ende 2026 in Kraft treten. Der Zeitplan gilt als ambitioniert.

❌ Nicht umgesetzt:

  • Rückzahlung des Bundes an die SPV für Corona-Maßnahmenkosten (wiederholt gefordert, nicht erfolgt)
  • Dauerhafte Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige durch den Bund

Das Defizit gegenüber Plan

Versprechen Status März 2026
Beitragssatz 2026 stabil halten ✅ Erreicht (per Darlehen)
Eckpunkte BLAG bis Ende 2025 ✅ Knapp eingehalten (11.12.2025)
Familienpflegegeld einführen ⚠️ Frühestens Mitte 2026
Eigenanteile begrenzen (gesetzlich) ⚠️ Kein Gesetzentwurf vorliegend
Leistungsumfang optimieren (ohne Kürzungen) ⚠️ Politisch strittig
Versicherungsfremde Leistungen herausnehmen ❌ Nicht umgesetzt
Corona-Schulden zurückzahlen ❌ Nicht umgesetzt
Strukturelle Finanzierungsstabilität ❌ Nicht erreicht; Defizit 2026 erwartet: 3,5 Mrd. €

9. Klingbeils Reformagenda: Eine zweite Koalitionsverhandlung?

Ende März 2026 hielt Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) eine Grundsatzrede bei der Bertelsmann-Stiftung, die weitreichende strukturelle Reformen skizzierte. „2026 wird uns Mut abverlangen", sagte er – und adressierte dabei sowohl die Union als auch, erkennbar, die eigene Partei.

Die Kernpunkte der „Agenda Klingbeil"

Arbeitsmarkt und Vollzeitprimat: Klingbeil forderte, dass „die Gesellschaft insgesamt mehr arbeiten muss" – nicht mehr Stunden pro Kopf, sondern strukturell mehr Vollzeit statt Teilzeit. Dies ist eine Abkehr vom klassischen SPD-Narrativ der Arbeitszeitverkürzung.

Ehegattensplitting: Klingbeil will das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form für zukünftige Ehen abschaffen. Das könne zehntausende Vollzeitstellen besetzen helfen. CSU-Chef Söder lehnte dies prompt ab. Im Koalitionsvertrag ist diese Abschaffung nicht vereinbart.

Beitragsfreie Mitversicherung in der GKV: Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der Krankenversicherung. Auch dies ist nicht explizit im Koalitionsvertrag. Gerüchteweise hatte das Handelsblatt davon berichtet; Klingbeil befürwortete die Idee.

Transferentzugsraten reformieren: Sozialleistungsempfänger sollen stärker von Mehrarbeit profitieren. Klingbeil fordert eine Reform der Transferentzugsraten – ein arbeitsmarktpolitischer Dauerbrenner.

Rentenpolitik: Klingbeil greift dem Rentenkommissionsbericht (Juni 2026) vor und signalisiert, dass frühes Ausscheiden aus dem Beruf künftig weniger gefördert werden soll. Das ist eine Kurskorrektur gegenüber dem traditionellen SPD-Ansatz.

Einkommensteuer: Klingbeils wichtigstes Projekt: Entlastung fast aller Bürger bei der Einkommensteuer. Konkrete Strukturierung noch offen.

Pflegeversicherung (indirekt): Im Kontext der Pflegedebatte sah die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler (CSU) Klingbeil direkt in der Pflicht: Er müsse Wege finden, etwa Ausbildungskosten von Pflegefachkräften aus Steuermitteln zu finanzieren. Die SPD-Bundestagsfraktion betonte, die Beitragsstabilisierung 2026 sei „über einen verantwortungsvollen und haushaltsneutralen Schritt" gelungen – gab aber zu, dass die strukturellen Aufgaben bestehen blieben.

Einordnung in den Koalitionsvertrag

Klingbeils Agenda ist eine Mischung aus:

  1. Koalitionsvertrag-Umsetzung: Einkommensteuerentlastung, Rentenkommission sind verankert.
  2. Vertragsinhalt-Erweiterung: Ehegattensplitting-Abschaffung und GKV-Mitversicherungsende sind neu und im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Sie deuten auf eine laufende Nachverhandlung hin.
  3. Parteiinternes Signal: Klingbeil versucht, die SPD auf Reformkurs zu trimmen – „Beton in den Köpfen" kritisierte er explizit. Die Botschaft: An der SPD sollen Reformen nicht scheitern.

Merz und Klingbeil stimmten die Bevölkerung nach den ersten Landtagswahlen 2026 gemeinsam auf ein Reformpaket ein, das bis zur Sommerpause (Mitte Juli) im Wesentlichen stehen soll – bevor im Herbst Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin anstehen.


10. Gesamtbilanz: Status aller Hauptfelder

Politikfeld Gesamtstatus Kernproblem
Haushalt / Sondervermögen ⚠️ Gemischt Zweckentfremdungsvorwürfe (Ifo, IW)
Wirtschaft / Steuer ✅ Teilerfolg KMU-Entlastung noch nicht spürbar
Arbeit / Soziales ⚠️ Verzögert Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn offen
Rente ⚠️ Gemischt Mütterrente teuer; Frühstartrente gestartet
Pflege ❌ Strukturell ungelöst Defizit wächst; Reform erst Ende 2026
Gesundheit (GKV) ⚠️ Verzögert Bundeszuschuss-Dynamisierung fehlt
Bauen / Wohnen ⚠️ Teilerfolg Förderprogramme verzögert
Energie / Klima ⚠️ Gemischt EEG-Reform offen; CO₂-ETS verschoben
Digitalisierung ✅ Anlauferfolge Budgetklarheit noch ausstehend
Migration / Sicherheit Nicht Teil dieser Analyse

11. Fazit

Nach knapp zehn Monaten zeigt die Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung ein Muster: Die Felder, bei denen schnelles Handeln möglich war und politischer Konsens bestand – Sondervermögen, Haushaltsverabschiedung, steuerliche Sofortmaßnahmen – wurden angegangen. Die Strukturreformen, die Verteilungsfragen berühren und Koalitionskompromisse erfordern, stecken im Stadium von Kommissionen und Prüfaufträgen.

Die Pflegeversicherung ist das deutlichste Beispiel dieses Musters. Das System ist strukturell defizitär; die Eigenanteile belasten Betroffene und Angehörige existenziell (Ø 3.245 Euro monatlich). Geliefert wurden bisher: eine Bundeshaushaltsstützung per Darlehen, Eckpunkte einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und eine politische Absichtserklärung. Ein Gesetzentwurf für die „große Pflegereform" liegt nicht vor.

Klingbeils Reformagenda könnte das Tempo erhöhen – sie zeigt jedenfalls, dass der Finanzminister die strukturellen Defizite kennt und bereit ist, auch innerhalb der SPD unbequeme Positionen zu vertreten. Ob Union und SPD bis Sommer 2026 ein belastbares Reformpaket schnüren, das über die Koalitionsvertragsformeln hinausgeht, wird die eigentliche Prüfung dieser Koalition sein.

Das strukturelle Grundproblem bleibt dabei ungelöst: Ein unter Finanzierungsvorbehalt stehender Koalitionsvertrag, eine Schuldenbremse, die – trotz Sondervermögen – den Handlungsspielraum begrenzt, und eine Reformagenda, die von der Bevölkerung Zumutungen abverlangt, die politisch schwer zu verkaufen sind.


Quellen: Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland" (05.05.2025); Bundesregierung; Bundestag-Dokumente; Bundesfinanzministerium; ifo-Institut; IW Köln; Bundesrechnungshof; GKV-Spitzenverband; Ärzteblatt; SPD-Bundestagsfraktion; Handelsblatt; Der Paritätische; DGB; BLAG-Eckpunkte (11.12.2025); Mittelstandsbund; Stand: März 2026.