Rente für eine Tote
VERSORGUNGSAUSGLEICH
- Zweck
Der Versorgungsausgleich soll beide geschiedenen Ehepartner im Alter absichern. - Problem
Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstirbt, entfällt dieser Zweck. Trotzdem bleibt die Rentenkürzung bestehen. - Stichtagsregel
Nach § 37 Abs. 2 VersAusglG entscheidet eine starre Grenze von 36 Monaten. - Stichtagsproblem
35 Monate → Kürzung endet
37 Monate → Kürzung bleibt lebenslang - Praktische Wirkung (Beispiel)
28,7914 Entgeltpunkte übertragen
≈ 1.170 € Rentenkürzung monatlich
Kernsatz
Der Versorgungsausgleich soll beide Ehepartner absichern. Wenn einer verstorben ist, entfällt dieser Zweck – die Rentenkürzung bleibt jedoch bestehen.