Rente für eine Tote

Rente für eine Tote

VERSORGUNGSAUSGLEICH

  1. Zweck
    Der Versorgungsausgleich soll beide geschiedenen Ehepartner im Alter absichern.
  2. Problem
    Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstirbt, entfällt dieser Zweck. Trotzdem bleibt die Rentenkürzung bestehen.
  3. Stichtagsregel
    Nach § 37 Abs. 2 VersAusglG entscheidet eine starre Grenze von 36 Monaten.
  4. Stichtagsproblem
    35 Monate → Kürzung endet
    37 Monate → Kürzung bleibt lebenslang
  5. Praktische Wirkung (Beispiel)
    28,7914 Entgeltpunkte übertragen
    ≈ 1.170 € Rentenkürzung monatlich

Kernsatz
Der Versorgungsausgleich soll beide Ehepartner absichern. Wenn einer verstorben ist, entfällt dieser Zweck – die Rentenkürzung bleibt jedoch bestehen.